Ich ziehe einen Brief aus dem Briefkasten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sich meine Steuernummer und mein Geburtsort geändert habe.
So weit so gut. Deutsche Behörden halten mindestens drei Geburtsorte für mich bereit. Ab und zu packt mich das durch meine katholische Sozialisation antrainierte schlechte Gewissen ("Du sollst nicht lügen"). Dann versuche ich, meine amtliche Existenz in diesem Lande zu "bereinigen". Mit manchmal fatalen Folgen.
Heute also weist man mich im Nachgang der Bestätigung der Änderung freundlich auf folgendes hin: "Die Änderung der Angaben hat keinen Einfluss auf ihre bisher gewährte Altersvorsorgezulage (...) Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen schreibt vor, dass eine Änderung im Zulageantrag nur über einen Antrag auf Festsetzung erfolgen kann."
Ich - geboren im Schweizerischen Tal des Leseimperativs! - erkläre mich hiermit feierlich zur Analphabetin.
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