Mündig wird ein/e Mündel nie, denn sobald er oder sie oder es "erwachsen" / "volljährig" / "zu Rechtshandlungen berechtigt" ist, fällt der Status des Mündelseins dahin. Mündig und Mündel sind also, obwohl etymologisch blutsverwandt, semantisch sich ausschließende Gegensatzpaare. Heute ist ein/e mündige/r/s Mündel ist ein Oxymoron. Kein Pleonasmus.
Mündel und mündig gehen zurück auf indo-urgermanisch munt/mund als "Hand, Schirm, Schutz" und sind verwandt mit lateinisch manus, griechisch márē - beide Hand.
Der wichtigste Muntverband war die Familie, in der der Hausherr die Herrschafts- und Schutzgewalt über alle in der Hausgemeinschaft lebenden und somit von ihm zu schützenden Personen ausübt. Töchter traten aus der Munt des Vaters unverzüglich in die Munt des Gatten über. Söhne hingegen wurden bei der Gründung eines eigenen Hausstandes selbstmündig.
Sprachgeschichtlich folgen die Formen mündig, unmündig, entmündigt, Mündel usw. einer schwundstufigen Erweiterung von -nt, -nd zu -ndi, nde.
Mündig sein oder werden bedeutet also, das eigene Leben in die eigene Hand nehmen zu können. Die eigene Hand schützend über sich selbst halten, und sich selbst rechtlich vertreten zu können.
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