Die flagrantia ist die Glut im Lateinischen. In den Kaisergesetzen des Kaisers Justinian wurden im Jahr 528 alle bisherigen Gesetze zusammengefasst, überholte aussortiert und unnütze ersetzt oder gelöscht. In diesem Codex Iustinianus finden wir zum ersten Mal in der Geschichte der Rechtsprechung den Begriff in (crime) flagranti - einen Missetäter, oder eine Missetäterin auf frischer Tat, also in der heißen Phase des Verbrechens, sprich: beim Missetätern ertappen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen