Donnerstag, 24. Dezember 2020

Das Weihnachtsgeschenk

H. ist entsetzt, dass mich mein Untermieter schon wieder gebissen hat. Ich solle ihn, rät sie, zurückgeben. Das ist ja so, als führtest Du mit einem gewalttätigen Mann eine Ehe.

Zurückgeben? Herrn Caruso? Aber Wem? Und Wohin? Laut Vertrag, den ich mit dem Tierheim abgeschlossen habe, muss ich ihn tatsächlich innerhalb eines halben Jahres an den/die ursprüngliche/n Besitzer/in "zurückgeben", falls der oder die sich meldet, den Beißkater zurückhaben will und alle entstandenen Kosten für seine zwischenzeitliche Versorgung und Unterbringung trägt. 

Herr Caruso ist heute genau 12 Wochen bei mir.

Im Vertrag mit dem Tierheim ist auch festgehalten, dass das Tier erst nach Ablauf eines ganzen Jahres in meinen vollständigen Besitz übergeht. Was das genau bedeutet, habe ich mir nicht genauer überlegt. Herr Caruso, der im Tierheim einen anderen Namen hatte und vor seinem Aufenthalt dort wahrscheinlich nochmal einen anderen, gehört mir also gar nicht richtig. Kann ich zurückgeben, was mir nicht gehört? Gehört er mir auf Probe? Kann ich ihn entlassen? 

Aber, erwidere ich, der Kater ist kein Weihnachtsgeschenk, kein Umtauschartikel und kein LAP. Ich kann keine Scheidung einreichen und ihn nicht, nur weil er die falsche Größe, den falschen Appetit, die falschen Vorlieben hat, nach den Feiertagen originalverpackt und kostenfrei retour schicken.

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