Tafel am Warschauer Königsschloss:
"In diesem Gebäude verabschiedete am 3. Mai 1791 der Sejm der Republik Polen die Verfassung, und bewertete darin als höchstes Gut des Volkes die Unabhängigkeit nach Außen und die Freiheit nach Innen."
Diese Verfassung (nachzulesen deutsch hier: http://www.verfassungen.eu/pl/verf91-i.htm) blieb ein Jahr lang in Kraft, dann wurde der König gezwungen, die Reformen rückgängig zu machen und die Kapitulation zu unterschreiben. Im Januar 1793 beschlossen Preußen und Russland die 2. Teilung Polens.
Erinnert irgendwie aus der Ferne an die Geschichte der freien Bauernrepublik Dithmarschen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen