Polanski ist ein freier Mann. Die Schweiz liefert ihren prominentesten Häftling nicht an die USA aus. Die "freiheitsbeschränkenden Maßnahmen" gegen Polanski seien aufgehoben, heißt es von allerhöchster Stelle. Die elektronische Fußfessel abgenommen, sämtliche Ausweispapiere ausgehändigt, die Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken werde zurückerstattet. Polanski hat das Recht, die Schweiz auf Schadenersatz zu verklagen, muss aber einen Schaden geltend machen können, der nicht durch ihn selbst mitbeeinflusst worden ist.
Mangelnde Kooperation ist das Zauberwort der zuständigen Magistratin. Mangelnde Kooperation der amerikanischen Justizbehörden. Ein entscheidendes Protokoll sei nicht übermittelt worden. Ein Dokument, das vom Bundesamt für Justiz kürzlich noch als "wenig relevant" bezeichnet worden war, soll jetzt eine "endgültige Klärung des Sachverhalts" (ob zB Polanski seine Strafe bereits vollumfänglich verbüßt habe) verunmöglicht haben.
Und es wird plötzlich mit einem internationalen «Ordre public» argumentiert, einer Rechtsauslegung nach Treu und Glauben. Polanski habe als Hauseigentümer und regelmäßiger Besucher der Schweiz damit rechnen können, dass ihm aus der Einreise kein Nachteil entstehe. Ein Rechtsgutachten kam zum Schluss, dass die Schweiz Polanski nicht ausliefern dürfe, weil er in den Jahren vor der Verhaftung problemlos in die Schweiz ein- und ausreisen konnte.
Um zu diesem Schluss zu kommen, brauchten Schweizer Juristen zehn Monate.
Warum also durfte Polanski am 26. September 2009 am Flughafen Zürich verhaftet werden?
Damals verkündete dieselbe Bundesrätin, die heute Polanski aus seinem Gstaader Hausarrest entlassen hat: "Die Verhaftung war rechtsstaatlich der einzig mögliche Weg." (Siehe meine Blogeinträge vom 27.9. und 2.10.2009)
Und wo sitzt mittlerweile jener Kantonspolizist, einer dieser "pflichtversessenen" Saubermänner, mit denen dieses Land so gesegnet ist, der den Amerikanern den entscheidenden Tipp gegeben hatte - dass Polanski als Ehrengast am 5. Zurich Film Festival erwartet werde, wo er das "Goldene Auge" für sein Lebenswerk verliehen bekomme ... ?
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