Die Sohle eines Flusses muss ab und zu aufgeweitet werden, um das Eintiefen zu verhindern. Dadurch gewinnt der Fluss Raum und der Mensch Ruhe.
„Und wie ist das bei dir?“ fragte sie ihn am 8.1.2009.
Er zitierte prompt aus dem Gerichtsurteil zur Kolmationsschicht der Flusssohle: „Besteht durch geplante Vertiefungsarbeiten an der Fahrrinne einer Wasserstraße lediglich die entfernte Möglichkeit einer Verunreinigung flussnaher Trinkwasserbrunnen, ist die Planfeststellungsbehörde nicht verpflichtet, im Sinne einer 'umfassenden Vorsorge' aufwändige Schutzvorkehrungen wie z.B. eine mobile Wasseraufbereitungsanlage anzuordnen.“
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