Dienstag, 28. Oktober 2014

Fiktionsbescheinigung

Das Dienst-Tags-Wort - die Fiktionsbescheinigung. Stammt leider nicht aus meiner Fachbibliothek (zB Sachwörterbuch der Literatur). Nein, ein Roman braucht keine Fiktionsbescheinigung, auch die Literaturwissenschaft nicht, weder eine Doktorarbeit noch die Habilitationsschrift. Nein, die Fiktionsbescheinigung ist ein Begriff aus dem deutschen Ausländer- und Flüchtlingsrecht und betrifft Personen, die keine europarechtliche Freizügigkeit genießen. Es gibt auch die Erlaubnisfiktion. Und Positivstaater (Personen, die ohne Visum einreisen dürfen) und Negativstaater (Personen, die nur mit Visum einreisen dürfen). Die Fiktionsbescheinigung, lese ich und reibe mir die Augen, wird für den Zeitraum erteilt, in dem die Ausländerbehörde den gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis prüft. Guten Morgen!

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