Dienstag, 24. September 2013

Das Gewährleistungsverfahren

Bis das Tessiner Verhüllungverbot in Kraft tritt, dauert es noch mindestens zwei Jahre. Solange können muslimische Touristinnen, andere verschleierte Frauen gibt es dort nicht, unbedarft die Schönheiten des Kantons genießen. In der ganzen Schweiz sollen sich 100 bis 150 Frauen vollständig verschleiern. Und gegen die treiben nun die wackeren Mannen, die schon das Minarett-Verbot in der Schweiz zum Entsetzen der ganzen Welt durchgesetzt haben, ein Volksbegehren auf nationaler Ebene voran.
Das Gewährleistungsverfahren vor dem nationalen Parlament geht derweil seinen bürokratisch-schwerfälligen Gang. Der Bundesrat verfasst eine Botschaft, die Kommissionen von National- und Ständerat beraten und stimmen über den Gewährleistungsbeschluss ab. Den überprüft das Bundesgericht auf Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung, beispielsweise im Hinblick auf Religionsfreiheit oder Schutz der Privatsphäre. Dann muss das Tessiner Parlament sein Anwendungsgesetz beschließen. Und erst dann kann die Tessiner Polizei anfangen, verschleierte Frauen auf ihren Strassen aufzuspüren und zu büßen.
Die Bussen wird ein Menschenrechtsaktivist bezahlen, der einen Millionen-Fonds bereit hält für betroffene Frauen. Er soll schon 682 Bussen in Höhe von insgesamt 123 000 Euro beglichen haben. Damit will er nach eigenen Angaben "Regierungen und Parlamente lächerlich machen", welche fundamentale Freiheiten nicht respektieren.

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