Sonntag, 2. November 2014

Allerseelenablass

Auf Allerheiligen folgt Allerseelen. An Allerheiligen gedenken Katholiken aller Heiligen, auch derer, die noch nicht heilig gesprochen sind oder von denen niemand weiß. Und an Allerseelen beten die Katholiken für alle armen Seelen, die im Fegefeuer schmoren. Es gibt heute noch den Allerseelenablass, den die katholische Kirche den Gläubigen zugesteht, die einmal während der Seelenwoche (vom 30.10. bis 8.11) einen Friedhof in frommer Gesinnung besuchen und "wenigstens im Geiste" für die Verstorbenen beten. Der Allerseelenablass oder vollkommene Ablass kann nur "läuterungsbedürftigen" Seelen zugewendet werden und nur in der Zeit zwischen dem 1. und 8. November. An allen anderen Tagen des Jahres steht bloß ein Teilablass zur Verfügung. Himmelnochmal! Und die Orthodoxen gedenken aller Seelen am Samstag vor Pfingsten, die Protestanten am Ewigkeits- oder Totensonntag (letzter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag). Die Bauernregel hingegen sagt: "Um Allerseelen kalt und klar, macht auf Weihnacht alles starr". Mein Himmel über dem Wattenmeer war heute wolkenlos, die Sonne wärmte den Tag ungehindert wie im Frühling auf 17°. Ich gehe an Weihnachten in der Nordsee baden! 

Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, einen Ablass. Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Gläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen. Dieser Ablass kann - nach Verfügung des Ordinarius - auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden. Dabei sind beim Kirchenbesuch das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) zu sprechen
Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, einen Ablass. Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Gläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen. Dieser Ablass kann - nach Verfügung des Ordinarius - auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden. Dabei sind beim Kirchenbesuch das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) zu sprechen.

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