Montag, 22. November 2010

Zwergfledermäuse und Kleinwindkraftanlagen

In St. Michaelisdonn (eine Bahnstation südlich von Meldorf) soll im Bereich des Klärwerks ein Testfeld für Kleinwindkraftanlagen gebaut werden. Das rund einen Hektar große Gebiet ist keine Windeignungsfläche, deshalb muss das Land den Flächennutzungsplan ändern, sprich einem Zielabweichungsverfahren zustimmen.
Alle Wörter getreu der heutigen Ausgabe der Dithmarscher Landeszeitung entnommen!
Zum Flächennutzungsplan gehört u.a. ein Gutachten über die Gewohnheiten der unter Naturschutz stehenden Zwergfledermaus. Die Zwergfledermaus ist vier Zentimeter groß und so schwer, wie ein Eckchen Toblerone, als Jagdgebiet bevorzugt sie in Dithmarschen die Feuchtgebiete am Klev. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass durch die Kleinwindkraftanlage keine Beeinträchtigung dieser Tiere zu erwarten sei. Während des ganzen Sommers habe man lediglich 6 Zwergfledermäuse im Gebiet der Kläranlage beobachtet. Die Flügel der Kleinwindkraftanlage dürfen höchstens 30 Meter hoch sein. Sogar Vogelschützer vermuten, dass sie also keine Gefahr für die Zwergfledermäuse darstellen könnten, da diese "wegen ihres Ultraschalls" nicht dagegen fliegen würden.

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